
Für Übersetzungen von behördlichen Dokumenten (Pässe, Ehescheine, Einträge im Zivilstandesamt etc.), von Handelsregistereinträgen wie auch von Bewerbungen für eine Arbeitsstelle oder einen Studienplatz im Ausland wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Diese Beglaubigung kann auf drei Stufen erfolgen:
Informieren Sie sich vorab beim Empfänger der Übersetzung, welche Art der Beglaubigung benötigt wird. ITSA kann Ihnen auf Wunsch jede dieser drei Beglaubigungen ausstellen, respektive einholen.
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