
Die Inter-Translations SA, Bern, wird in der Folge als «ITSA» bezeichnet.
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle ITSA anvertrauten Arbeiten (insbesondere Übersetzungen, aber auch allfällige vereinbarte Beratungsdienstleistungen), sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
Ist zwischen dem Kunden und ITSA nichts anderes vereinbart worden, gilt der Übersetzungsauftrag mit Eintreffen des Textes bei ITSA, sei es per Post, Fax oder auf elektronischem Weg, als erteilt.
ITSA behält sich das Recht vor, Aufträge, die sie aus Termin-, Kapazitäts- oder anderen Gründen nicht ausführen kann oder die unzumutbaren oder rechtswidrigen Text zum Gegenstand haben, zurückzuweisen und gegebenenfalls die Polizei zu benachrichtigen.
Bei Folgeaufträgen ist die ITSA vom Kunden darüber zu informieren, dass es sich um einen solchen handelt, und der Kunde hat, wenn möglich, die frühere Auftragsnummer bekannt zu geben.
ITSA übernimmt keine Verantwortung, falls der Kunde ITSA für den gleichen Text versehentlich mehrfach einen Auftrag erteilt. ITSA kann in diesem Fall alle ihr erteilten Aufträge in Rechnung stellen. Der Kunde hat ITSA im Voraus zu informieren, falls er den zu übersetzenden Text im Rahmen des gleichen Auftrages mehrfach (z.B. per Post und via E-Mail) an ITSA zustellt.
Wenn der Kunde, der ITSA Aufträge für Dritte erteilt (z.B. Werbebüros für ihre Auftraggeber Texte zur Übersetzung geben), haftet der Kunde für die Vergütung, es sei denn, es liege ITSA eine schriftliche Vollmacht des Dritten vor, welche den Kunden zur Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung des Dritten ermächtigt.
Der Kunde muss mit der Auftragserteilung den beabsichtigten Verwendungszweck der Übersetzung angeben (z.B. Druckerzeugnis für externen Gebrauch oder interne Verwendung zur Orientierung).
Anweisungen über die Ausführung und Ablieferung der Übersetzung sind bei der Unterbreitung der zu übersetzenden Dokumente schriftlich an ITSA bekannt zu geben.
ITSA verpflichtet sich, die Übersetzung in einem dem Auftrag (Verwendungszweck; Weisungen des Kunden; Dringlichkeit) und der Vorlage entsprechenden professionellen Standard zu liefern.
ITSA ist jedoch nicht dazu verpflichtet, den subjektiven Stilpräferenzen des Kunden in Bezug auf den Text gerecht zu werden. Werden diese nicht erfüllt, ist der Kunde nicht berechtigt, den Preis zu reduzieren. Bei stilistischen Überarbeitungen schuldet der Kunde ITSA die zusätzlichen Aufwände für Anpassungen entsprechend den vereinbarten Ansätzen.
Als Übersetzungsgrundlage dient die vom Kunden an ITSA gelieferte Vorlage. ITSA kann keine Haftung für Fehler übernehmen, die durch Unklarheiten oder missverständliche Formulierungen in der Vorlage, deren Unvollständigkeit oder schlechte Lesbarkeit entstehen.
Zur Veröffentlichung bestimmte Übersetzungen sind ITSA immer vor dem Druck zum Korrekturlesen («Gut zum Text») vorzulegen, ansonsten ITSA keine Haftung für allfällige Fehler der Übersetzung trägt. Dieses Korrekturlesen beinhaltet keine Überprüfung von typografischen oder sonstigen gestalterischen Aspekten (z.B. Seitenumbrüche, Zuordnung von Texten zu Bildern/Skizzen etc.). Eine solche Prüfung wird von ITSA nur aufgrund besonderer Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung übernommen.
Offerten durch ITSA gelten als verbindlich, sobald ITSA die Unterlagen eingesehen und den Preis schriftlich bestätigt hat.
ITSA-Offerten sind während 30 Tagen ab deren Ausstellungsdatum gültig.
Durch ITSA erstellte Offerten sind Richtofferten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z.B. Pauschalofferte).
Vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung (z.B. Pauschalpreis) wird die Vergütung für ausgeführte Aufträge von ITSA anhand der Übersetzung nach effektivem Aufwand und nach den Ansätzen gemäss der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Spesen für Kurierdienste sowie ausserordentliche Post- und Kommunikationsgebühren können dem Kunden belastet werden.
Rechnungen von ITSA sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Die Urheberrechte an den ausgeführten Übersetzungen bleiben bis zum Eingang der vollständigen Zahlung Eigentum von ITSA.
ITSA führt eine Übersetzung dem Auftrag und der Qualitätssicherung entsprechend so rasch als möglich aus.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie durch ITSA ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt worden sind.
ITSA behält sich für dringliche Aufträge die Berechnung eines Expresszuschlages und/oder das Anbringen eines Qualitätsvorbehaltes vor.
ITSA liefert die Übersetzung auf dem vom Kunden im Auftrag bezeichneten Übermittlungsweg (Post, Fax, E-Mail). Hat der Kunde diesbezüglich keine Vorgaben gemacht, ist ITSA in der Wahl des Übermittlungsweges frei.
ITSA haftet nicht für Verzögerungen und Störungen in der Übermittlung. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Übersetzung von ITSA entsprechend der für den gewählten Übermittlungsweg normalerweise zu erwartenden Übermittlungsdauer rechtzeitig versendet wird, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Übersetzung termingerecht beim Kunden eintrifft.
Ist die Lieferung infolge Stromausfall, Blockierung oder Störung der elektronischen Datenübermittlung nicht möglich, wird so schnell wie möglich nachgeliefert oder ein anderes Übermittlungsmedium vereinbart. Dies berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Abzüge von der Vergütung vorzunehmen.
ITSA wird Unterlagen des Kunden nicht an Dritte weitergeben, vorbehaltlich der Weitergabe an ihre Übersetzer und im Auftrag des Kunden an Grafiker, Druckereien etc.
Sofern der Kunde den Text bzw. die Übersetzung nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet und nicht entsprechende Anweisungen betreffend die Übermittlung an ITSA erteilt hat (Verschlüsselung im E-Mail-Verkehr, persönliche Adressierung etc.), ist ITSA berechtigt, die Unterlagen des Kunden und die Übersetzung als ordentliche Geschäftskorrespondenz zu behandeln, und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese im E-Mail-Verkehr verschlüsselt zu übermitteln.
Sind die vom Kunden gelieferten Unterlagen nicht klar als Originale deklariert oder eindeutig als solche erkennbar, darf ITSA davon ausgehen, dass es sich um Kopien handelt. Diese werden ohne ausdrückliche Aufforderung des Kunden diesem nicht zurückgesandt.
Für Originaldokumente des Kunden ist ITSA so lange verantwortlich, als diese sich in ihrer Obhut befinden.
Mit Ablieferung der Übersetzung und nach Eingang der Zahlung ist ITSA nicht mehr verpflichtet, die Übersetzungen und vom Kunden gelieferte Unterlagen weiter aufzubewahren.
Erhält der Kunde ein Codewort zum speziellen Einloggen und Abrufen von seinen spezifischen Daten auf der ITSA-Website, ist er zu Sorgfalt verpflichtet, damit keine unbefugten Dritten Zugang zum Codewort haben, und er trägt allein die Verantwortung für allfällige Missbräuche des Codewortes. Bei Abbruch der Geschäftsbeziehungen ist dies ITSA mitzuteilen und das Codewort zu löschen. ITSA behält sich das Recht vor, bei Schäden, die durch vom Kunden zu vertretenden Missbrauch des Codewortes entstehen, Regress auf den Kunden zu nehmen.
Wird ein Übersetzungsauftrag vom Kunden widerrufen oder zeitlich zurückgestellt, so schuldet der Kunde die Vergütung für alle bis zum Widerrufs- oder Verschiebungstag ausgeführten Arbeiten und aufgelaufenen Kosten.
Im Falle höherer Gewalt (Streik, Feuer, Wirtschaftsauseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen) und aller andern nicht voraussehbaren oder ausserhalb des Einflussbereichs von ITSA liegenden Ereignisse (wie z.B. Ausfall oder Störung der elektronischen Übermittlung), die nachweisbar die Erfüllung des Vertrags beeinflussen, hat ITSA den Kunden unverzüglich unter Angabe der Umstände zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt beide, ITSA und den Kunden, den Vertrag zu widerrufen.
In jedem Fall schuldet der Kunde ITSA aber die Vergütung für schon erfüllte und abgelieferte Arbeiten und damit verbundene Kosten.
Beanstandungen sind vom Kunden spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich und unter Angabe des Grundes der Beanstandung an ITSA zu richten.
Bei von ITSA zu vertretenden Beanstandungen überarbeitet ITSA auf ihre Kosten die betreffende Übersetzung oder lässt den Text neu übersetzen.
Eine weiter reichende Gewährleistung lehnt ITSA ausdrücklich ab.
ITSA ist zu der dem jeweiligen Auftrag angemessenen Sorgfalt verpflichtet. Sie haftet dem Kunden gegenüber für im Zusammenhang mit einem Auftrag grobfahrlässig oder absichtlich verursachte direkte Schäden. Die Haftung ist maximal auf die Vergütung des betreffenden Auftrages beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden etc., ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle Pflichten aus einem Auftrag sowie AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND ist BERN. Jeder ITSA erteilte Auftrag untersteht schweizerischem Recht, insbesondere Art. 363ff. (Werkvertrag) des Obligationenrechts.
Inter-Translations SA
Pavillonweg 14
3012 Bern, Schweiz
+41 31 308 03 03
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